„Hygiene-Richtlinie Nr. 28“ klingt nach trockener Norm — tatsächlich entscheidet sie mit darüber, wie Ihre Räume gebaut sein müssen. Wir übersetzen die wichtigsten Punkte in klare Planungssprache.

Die Hygiene-Richtlinie Nr. 28 fasst die baulichen und hygienischen Mindestanforderungen an ärztliche Ordinationen zusammen. Sie ist die Grundlage, nach der die Ordinationsräume im Rahmen der Bewilligung beurteilt werden — und damit einer der wichtigsten Rahmen für die Grundrissplanung. Wer sie früh mitdenkt, spart sich teure Nachbesserungen kurz vor der Eröffnung.
Unterschiedliche Räume, unterschiedliche Anforderungen
Die Richtlinie unterscheidet Behandlungsräume danach, was darin passiert — von der reinen Beratung bis zum Eingriffsraum. Je nach Nutzung steigen die Anforderungen an Oberflächen, Handhygiene, Aufbereitung und Lüftung. Welche Räume Ihre Fachrichtung tatsächlich braucht und was das baulich bedeutet, hängt stark vom Leistungsspektrum ab.
Genau hier setzt unsere Planung an: Wir übersetzen die Anforderungen früh in einen Grundriss, der die Vorgaben erfüllt — abgestimmt auf Ihre Fachrichtung und ohne teure Nachbesserungen kurz vor der Eröffnung.
- Wir prüfen, welche Raumklassen für Ihr Leistungsspektrum nötig sind.
- Oberflächen, Handhygiene, Aufbereitung und Lüftung planen wir von Anfang an konform mit.
- So vermeiden Sie Überraschungen im Bewilligungsverfahren.
Wir kennen die Richtlinie aus der Praxis.
In der Planung setzen wir die Hygiene-Anforderungen von Anfang an baulich um — abgestimmt auf Ihre Fachrichtung. Auch unser Flächenrechner hinterlegt passende Hygiene-Hinweise.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung. Die konkreten Anforderungen im Einzelfall beurteilt die zuständige Behörde im Bewilligungsverfahren.